Heizen mit Holz - das ist doch weiterhin sinnvoll für das Klima, oder ?

Der nachwachsende Brennstoff Holz ist und bleibt ein unentbehrlicher, umweltfreundlicher Energielieferant, denn er heizt CO2-neutral. Damit leistet Holz auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des politischen Ziels, den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids bis zum Ende des kommenden Jahrzehnts drastisch zu vermindern.
Moderne Heizeinsätze sorgen durch ausgereifte Technik für eine schadstoffarme Verbrennung, die der Gesundheit von Mensch und Umwelt gleichermaßen zugute kommt.

Welche Bedeutung hat die Novelle der BImSchV ?

Der Referentenentwurf der Novelle sieht vor, dass Anlagen ab 4 KW Heizleistung bestimmte Grenzwerte beim Ausstoß, aber auch genau festgelegte Mindestwirkungsgrade einhalten müssen. Dabei bezieht sie sowohl neue als auch bestehende Anlagen ein.

Müssen nun alle bestehenden Kamin- und Kachelöfen ausgetauscht werden ?

Nein! Für Beitzer eines Kachelofens oder Kamins besteht kein Grund zur Beunruhigung. Die Novelle sieht zunächst Grenzwerte vor, die von modernen Anlagen i. d. R. bereits eingehalten werden können. Voraussetzung dafür ist allerdings der Einsatz moderner Gerätetechnik. Ein Nachweis für die Einhaltung dieser Werte kann entweder durch die so genannte Typenprüfung des Herstellers oder durch Vor-Ort-Prüfung erbracht werden.

Zeitpunkt der Typenprüfung
(lt. Typenschild

Zeitpunkt der Nachrüstung bzw.
Außerbetriebnahme

vor dem 01.01.1975 oder
Jahr nicht mehr feststellbar
31.12.2014
01.01.1975 - 31.12.1984
31.12.2017
01.01.1985 - 31.12.1994
31.12.2020
01.01.1995 bis zum
Inkrafttreten der Verordnung
31.12.2024

Welche wesentlichen Regelungen sieht die Novelle vor ?

Zunächst sind Feuerungsanlagen betroffen, die bereits vor dem 1. Januar 1975 einer Typenprüfung unterzogen wurden: Sie müssen bis Ende 2014 (also erst nach rund 40-jähriger Betriebsdauer !) nachgerüstet oder stillgelegt werden. Für jüngere Anlagen laufen die Fristen noch später aus: bei Öfen, die ab 1. Januar 1995 bis zum Inkrafttreten der Novelle geprüft wurden, beispielsweise erst zum 1. Januar 2025 ! Private Kochherde, Backöfen, offene Kamine oder vor 1950 errichtete Kachelöfen sind von der BImSchV sogar gänzlich ausgenommen..

Außerdem soll jeder Betreiber einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe eine Beratung über den sicheren und schdstoffarmen Betrieb seiner Anlage durch einen Fachmann erhalten. Erst mit der Verabschiedung der novellierten BImSchV durch Bundestag und Bundesrat stehen die entgültigen Inhalte fest.

Welche Regelungen gelten für Grundöfen ?

Für Grundöfen sieht die Novelle Sonderregelungen vor. Diese Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien sollen künftig mit einem Staubfilter ausgestattet werden. Folgende Regelungen und Fristen sind geplant:

  • Grundöfen, die nach dem 1. Januar 2012 errichtet werden, müssen mit einer Einrichtung zur Staubminderung ausgestattet werden.
  • Bestehende Grundöfen bzw. Grundöfen, die vor 2012 errichtet wurden, müssen ab 2015 die Grenzwerte der BImSchV erfüllen

Der Nachweis kann durch eine Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger oder durch den Einbau einer zugelassenen Einrichtung zur Staubminderung erbracht werden.

Welche Regelungen gelten für Kachelöfen und Heizkamine ?

Für eingemauerte Öfen mit Kamin- oder Kachelofeneinsätzen soll Folgendes gelten:

  • Heizeinsätze, die nach Inkrafttreten der Verordnung eingebaut werden, müssen die Anforderungen der BImSchV erfüllen.
  • Alle bestehenden eingemauerten Heizeinsätze sollen ab 2015 abgestuft nach dem Alter des Ofens die Grenzwerte der BImSchV einhalten.

Hier gilt: Der Nachweis kann durch eine Prüfbescheinigung des Herstellers, einer Vor-Ort-Messung durch den Schornsteinfeger oder durch den Einbau einer zugelassenen Einrichtung zur Staubminderung erbracht werden.

Sind Filter zum Nachrüsten der Feuerungsanlagen bereits verfügbar ?

Für den Erwerb und Einbau eines Filters besteht keine unmittelbare Notwendigkeit (siehe Übergangsfristen). Wer dennoch seine Anlage mit einem Filter ausrüsten will, hat zur Zeit nur eine beschränkte Auswahl. Die so genannte nachgeschaltete Einrichtung zur Staubminderung darf nur verwendet werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt oder sie nach Bauart zugelassen wurde. Im Bedarfsfall sollte man sich unbedingt an den Ofen- und Luftheizungsbauer-Fachbetrieb wenden. Das schützt vor einer Fehlinvestition und der Gefährdung durch nicht sachgerechten Einbau und Betrieb.

Ich will mir eine Einzelraumfeuerung (z. B. Heizkamin oder Kaminofen zulegen. Woran erkenne ich, dass diese Anlage zukunftssicher ist ?

Wer sicht für einen Ofen entscheidet, sollte gezielt nach Anlagen mit niedrigem Feinstaub- und CO2-Ausstoß fragen. Geräte, die beispielsweise den Anforderungen des Qualitätssiegels DIN plus genügen, erfüllen die zukünftigen Anforderungen. Auch Feuerstätten, die die Anforderungen der "Regensburger oder Münchener Brennstoffverordnung" erfüllen, genügen den zukünftigen Anforderungen der Novelle der BImSchV.

Müssen Einzelraumfeuerungen künftig vom Schornsteinfeger regelmäßig gemessen werden ?

Nein, eine allgemeine Messpflicht durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen. Dafür gibt es ja die Typenprüfung (Herstellerbescheinigung), bei der bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssen. Eine einmalige Messung kann jedoch erforderlich werden, wenn dadurch ein der Typenprüfung vergleichbarer Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte erbracht werden soll.

Zum Stichwort Beratungspflicht: Wie bekomme ich Tipps und Hinweise zur richtigen Lagerung und Verwendung von Brennholz ?

Verwenden Sie auf jeden Fall nur unbehandeltes, trockenes Feuerholz und beherzigen Sie die Bedienungsanleitung des Herstellers bzw. Ihres Meisterbetriebes für Ofen- und Luftheizungsbau.

Für alle weiteren Fragen rund um Ihren Kachelofen oder Kamin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Alle Angaben beziehen sich auf den Referentenentwurf zur BImSchV vom Juli 2007. Aufgrund des offenen Gesetztgestaltungsverfahren sind Änderungen möglich. Alle Angaben ohne Gewähr.   Stand: Januar 2008


Anrufen

E-Mail

Anfahrt