- Heizen Sie ausschließlich mit naturbelassenen, lufttrockenem Holz in Scheiten oder Stücken mit maximal 20 % Restfeuchte. Anhaftende Rinde kann mit verfeuert werden.
- Heizholz wird am besten zwischen Dezember und Februar geschlagen und sofort - vor dem Lagern! - gespalten. Das Austrocknen des Holzes wird so wesentlich gefördert. Die einzelnen Scheite dürfen 10
bis maximal 20 Zentimeter Umfang haben.
- Heizholz muß vor dem Verbrennen 2 bis 3 Jahre luftig, vor Regen und vor Feuchtigkeit geschützt, gelagert werden. Nach 2 bis 3 Jahren Lagerzeit hat das Holz nur noch maximal 15 bis 20 %
Restfeuchte. Es heizt hervorragend und verbrennt schadstoffarm.
- Heizholz lagert am besten unter einem vorgezogenen Dach oder in einer luftigen Holzhütte. Wenn es zu Kreuzstapeln aufgeschichtet wird, lagert es am besten.
- Lagern Sie ihr frischgeschlagenes Heizholz nicht im Keller. Dort kann es nicht austrocknen, sondern stockt. Nur ganz trockenes Holz kann in einem gut belüfteten Keller gelagert werden.
- Heizholz darf niemals in eine Plastikplane eingepackt werden. Holz braucht Luft und Wind zum Trocknen.
- Wenn Sie ganz sichergehen wollen, daß Sie trockenes Heizholz haben: Bitten Sie Ihren Kachelofenbauer, Ihr Heizholz zu untersuchen. Er hat ein Brennholzfeuchte-7 Meßgerät. Die Elektrode wird ins
Holz geschlagen, die Holzart eingestellt - und schon zeigt das Gerät exakt die Restfeuchte an.
- Holz verschiedener Baumarten hat unterschiedliche Heizwerte. Wer Holz nach Gewicht kauft, kommt bei Nadelholz am besten weg - aber trocken muß es sein! Wer das Holz für den Kachelofen nach
Raummetern bemessen kauft, der nimmt besser Laubholz.
- Eichen- und Buchenholz hat den höchsten Heizwert nach Volumen. Ein Raummeter luftgetrocknetes Laubholz mit 15% Restfeuchte - das sind rund 450 Kilogramm Holz - enthält soviel Heizenergie wie 210
Liter Heizöl oder 385 Kilogramm Braunkohlebriketts. Soviel fossile Energie wird eingespart, wenn stattdessen mit Holz im Kachelofen geheizt wird.
- Halten Sie sich immer genau an die Bedienungsanleitung und verwenden Sie ausschließlich die vom Hersteller genehmigten Brennstoffe. Müll zu verheizen ist streng verboten!